Ist die Sonnencreme aus dem Vorjahr noch gut?

Sonnencreme aus dem Vorjahr ist nicht automatisch unbrauchbar. Ob Sie sie noch verwenden sollten, richtet sich nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder der angegebenen Verwendungsdauer nach dem Öffnen. Prüfen Sie außerdem den Zustand der Creme und ihre Lagerung. Verwenden Sie für den Sonnenschutz besser eine neue Packung, wenn die angegebene Frist abgelaufen ist. Das gilt auch, wenn die Tube großer Hitze ausgesetzt war oder sich die Creme verändert hat.

Mindesthaltbarkeit und Tiegelsymbol prüfen

Prüfen Sie zuerst das Datum auf der Verpackung. Bei Sonnencreme, die ungeöffnet höchstens 30 Monate haltbar ist, muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein. Bei Produkten mit längerer ungeöffneter Haltbarkeit steht häufig stattdessen ein Symbol mit einem geöffneten Tiegel auf der Packung. Die Angabe „12 M“ bedeutet: Das Produkt ist nach dem Öffnen zwölf Monate verwendbar.

Die Frist auf dem Tiegelsymbol beginnt mit dem Öffnen, nicht mit dem Kauf. Haben Sie eine Creme im letzten Sommer geöffnet und steht dort „12 M“, endet die angegebene Verwendungsdauer im nächsten Sommer. Notieren Sie das Öffnungsdatum auf der Tube, wenn Sie sich später nicht mehr sicher sind.

Halten Sie sich an die Angaben der konkreten Packung. Ein ungeöffnetes Produkt, dessen Haltbarkeitsdatum noch nicht erreicht ist, lässt sich anders beurteilen als eine geöffnete Tube, deren Verwendungsdauer abgelaufen ist. Wenn die Kennzeichnung unklar ist oder Sie nicht wissen, wann Sie die Tube geöffnet haben, nehmen Sie besser eine neue Packung.

Diese Veränderungen sind Warnzeichen

Entsorgen Sie Sonnencreme, wenn sie ungewohnt oder deutlich anders riecht, sich verfärbt oder ihre Konsistenz verändert hat. Auch wenn sich die Bestandteile sichtbar trennen und sich zum Beispiel eine ölige Schicht bildet, sollten Sie die Creme nicht weiterverwenden.

Auch wenn eine Creme normal aussieht, riecht und sich anfühlt, lässt sich daran nicht erkennen, ob sie noch den angegebenen UV-Schutz bietet. Sind Haltbarkeits- oder Öffnungsfrist überschritten, sollten Sie sich deshalb nicht allein auf einen unauffälligen Sinneseindruck verlassen.

Sonnencreme vor Hitze und Sonne schützen

Lagern Sie Sonnencreme möglichst kühl und lichtgeschützt. Eine Tube, die lange in der prallen Sonne liegt oder im heißen Auto bleibt, ist großer Hitze und direkter Sonne ausgesetzt. Auch am Strand gehört sie in den Schatten oder in eine Tasche statt auf das Handtuch in die Sonne.

Es gibt keine feste Temperatur, ab der jede Sonnencreme unbrauchbar wird. Bewahren Sie die Packung daher nach den Herstellerhinweisen auf. „Kühl lagern“ bedeutet nicht automatisch, dass die Creme in den Kühlschrank gehört.

So entscheiden Sie bei Vorjahrescreme

Ist die Creme ungeöffnet, liegt innerhalb des angegebenen Haltbarkeitszeitraums und wurde passend gelagert, können Sie sich an der Kennzeichnung orientieren. Bei einer geöffneten Creme müssen zusätzlich die Monate seit dem Öffnen innerhalb der angegebenen Frist liegen. In beiden Fällen sollte das Produkt unverändert sein.

Verwenden Sie für den Sonnenschutz eine neue Packung, wenn das Datum oder die Verwendungsdauer abgelaufen ist. Das gilt auch, wenn die Tube längere Zeit großer Hitze ausgesetzt war oder Veränderungen zeigt. Es gibt nur wenige Untersuchungen dazu, wie gut Sonnencremes nach Ablauf der Herstellerfrist noch schützen. Daraus lässt sich weder ableiten, dass jedes abgelaufene Produkt sicher wirkungslos ist, noch dass es zuverlässig weiter schützt.